Gesetzliche CIVA-INAIL-Meldungen
Ansuchen mit technischen Dokumenten, Erklärungen und Stempelmarken
Überlassen Sie uns die Bürokratie. Wir erledigen für Sie die Kommunikation mit INAIL
Bei periodischer Neubewertung der Druckanlagen laut DM 329/2004.
Kontrolle Erhaltungszustand, um eventuelle Betriebsausfälle zu vermeiden.
Bei Anlagen, bei denen keine Ultraschallmessungen möglich sind.
Bei INAIL-Inbetriebnahmen bzw. beim Lokalaugenschein INAIL-Funktionär.
Die periodischen INAIL-Kontrollen bzw. INAIL-Überprüfungen von Druckanlagen (Druckgeräten, Druckleitungen und Druckbaugruppen) sind im Ministerialdekret DM 329/2004 und dessen Anhang genau geregelt. Es gibt hierbei einen wesentlichen Unterschied zwischen der periodischen Kontrolle und der periodischen Neubewertung. Während bei der periodischen Kontrolle die Sicherheitseinrichtungen sowie deren Dimensionierung und Installation kontrolliert werden, so wird bei der periodischen Neubewertung der Erhaltungszustand des Geräts geprüft. Hierbei ist die Wandstärkenmessung oder Wanddickenmessung von enormer Bedeutung, da diese ein essenzieller Teil der gesetzlichen Abnahme ist. Zudem sieht der Gesetzgeber auch vor, dass Messung und INAIL-Abnahme nicht von ein und demselben Techniker erfolgen dürfen. Es müssen immer 2 voneinander unabhängige Prüfer sein.
Die Wandstärkenmessungen werden mittels Ultraschall durchgeführt und gehören zu den zerstörungsfreien Werkstoffprüfverfahren. Diese eignen sich besonders bei schallleitfähigen Werkstoffen zur Ortung von inneren und äußeren Materialfehlern, von Materialabnutzungen (Korrosion, Erosion, ...) oder von Fertigungsfehlern während der Produktion. Der Techniker, der die Messungen durchführt, muss im Besitz einer Zulassung laut DIN EN ISO 9712:2012, mindestens Stufe 2, sein.