Gesetzliche CIVA-INAIL-Meldungen
Ansuchen mit technischen Dokumenten, Erklärungen und Stempelmarken
Überlassen Sie uns die Bürokratie. Wir erledigen für Sie die Kommunikation mit INAIL
Die periodischen INAIL-Kontrollen bzw. INAIL-Überprüfungen von Druckanlagen (Druckgeräten, Druckleitungen und Druckbaugruppen) sind im Ministerialdekret DM 329/2004 und dessen Anhang genau geregelt. Es gibt hierbei einen wesentlichen Unterschied zwischen der periodischen Kontrolle und der periodischen Neubewertung.
Während bei der periodischen Neubewertung der Erhaltungszustand des Geräts geprüft wird, so werden bei den periodischen Kontrollen die Sicherheitseinrichtungen sowie deren Dimensionierung und Installation kontrolliert. Hierbei ist wichtig, dass die Sicherheitseinrichtungen, besonders die Sicherheitsventile, immer aktualisiert (d.h. getauscht, geprüft bzw. neu geeicht) werden. Dieser Einsatz wird immer durch eine neue CE-Konformitätserklärung oder durch ein INAIL-Eichzertifikat bestätigt. Sicherheitsventile, die keine CE-Konformität bzw. keinen aktuellen INAIL-Eichnachweis aufweisen, sind nicht zulässig. Die Periodizität für die Aktualisierungspflicht der Sicherheitseinrichtungen folgen denselben Abständen wie die periodischen Kontrollen selbst.
Als Fachbetrieb aktualisieren wir Ihre Sicherheitseinrichtungen und können Ihnen dabei folgende Dienstleistungen bieten: