1. Anwendung und Annahme der allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) werden auf jede Beziehung zwischen EL-COM G.m.b.H und deren Kunden angewandt. Die Geschäftsbedingungen gelten mit Vertragsabschluss als vereinbart und angenommen. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine eigenen Geschäftsbedingungen werden nicht angenommen.
Nach Erteilung des Auftrags bzw. nach der Unterzeichnung des Angebotes gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen als verbindlich und vom Kunden wahrgenommen. Sie gelten gleichfalls für künftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Die jeweils gültige Fassung der Geschäftsbedingung ist unter der Internetseite (http://www.el-com.com) veröffentlicht. Der Kunde erklärt, diese zu kennen und als bindend anzuerkennen.
2. Vertragsabschluss und Änderungen
Verträge über die von EL-COM G.m.b.H angebotenen Leistungen und Verkäufe kommen mit schriftlichen oder mündlichen Auftrag des Kunden oder mit der Unterzeichnung eines Angebotes von EL-COM G.m.b.H durch den Kunden zustande.
Dokumente betreffend die Geschäftsbeziehung zwischen Kunde und EL-COM G.m.b.H gelten al rechtmäßig unterschrieben, sofern die Person als Beschäftigter des Betriebes auftritt und auch ohne Bevollmächtigung unterzeichnet.
Änderungen und Ergänzungen der Verträge bedürfen der Schriftform und müssen von der EL-COM G.m.b.H ausdrücklich wahrgenommen werden.
Die Abtretung des Vertrages bzw. der Dienstleistungen oder Teile davon an Dritte ist nicht erlaubt.
3. Eigentumsvorbehalt, Lieferung und Haftungsausschluss
Die verkauften Gegenstände bleiben Eigentum der EL-COM G.m.b.H bis zur vollständigen Zahlung, gemäß Art. 1523 ZGB. Bis zur Erfüllung der vereinbarten Ansprüche an EL-COM G.m.b.H dürfen die Gegenstände nicht vermietet, verliehen bzw. verschenkt werden. Ebenso sind Sicherungsübereignung und Verpfändung untersagt.
Kommt der Kunde in Zahlungsverzug oder kommt er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach, verfügt EL-COM G.m.b.H das Recht den Kaufgegenstand vom Kunden zu verlangen und nach Androhung mit angemessener Frist den Kaufgegenstand zurückzufordern. Bei Zahlungsverzug des Kunden, behält sich EL-COM G.m.b.H das Recht vor Lieferungen zu verzögern bzw. auszusetzen. Vorsätzlich oder grob fahrlässige Handlungen von Seiten des Kunden im Zusammenhang mit dem eingeräumten Eigentumsvorbehalt werden strafrechtlich verfolgt.
Versand und Transport erfolgen stets auf Gefahr des Kunden. EL-COM G.m.b.H haftet nicht für Ware welche nach Lieferung oder Übergabe beschädigt oder abhandenkommt, welche auf höhere Gewalt, unvorhersehbare Hindernisse oder sonstige von EL-COM G.m.b.H nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen sind.
Beruht die Lieferverzögerung und der Herstellungsmangel auf Unvermögen des Herstellers oder unseres Zulieferers, so wird der Kunde unverzüglich darüber in Kenntnis gesetzt, EL-COM G.m.b.H ist ausschließlich Weiterverkäufer und übernimmt daher keine Haftung. Bei Nichterfüllung der wesentlichen Vertragspflichten haftet EL-COM G.m.b.H ausschließlich nur für Schäden, die nicht auf leichter Fahrlässigkeit und Unterlassungen des Kunden, mangelnder Informationen oder Handlungen Dritter beruhen.
4. Mängelrügen
Der Kaufgegenstand muss nach Lieferung umgehend vom Kunden kontrolliert werden. Der Kunde ist verpflichtet Transportschäden zu dokumentieren und unverzüglich der EL-COM G.m.b.H mitzuteilen.
Der Mangelanspruch des Kunden an offensichtlichen und versteckten Mängeln ist unmittelbar und innerhalb 10 Tagen ab Lieferung gewährleistet, außerhalb der Frist übernimmt EL-COM G.m.b.H keine Haftung.
Mängelrügen sind nicht mehr zulässig, wenn die Ware mit einem offensichtlichen Mangel oder nach Entdeckung eines verdeckten Mangels ohne unsere Zustimmung weiterverarbeitet oder veräußert wurde, dabei entfällt jegliche Haftung gegenüber EL-COM G.m.b.H
5. Wartung- und Reparaturdienstleistungen
Reparatur- Wartungsarbeiten werden laut Anweisungen der jeweiligen Wartungs- Reparaturanleitung des Herstellers sowie nach allgemeinen Regeln der Technik durchgeführt. Die Wartung und Reparatur werden von qualifizierten Technikern betreut, die Ausführung so gut als möglich den Bedingungen im Betrieb des Kunden angepasst. Eventuelle technische Mängel, Pannen oder Funktionsstörungen nach durchgeführten Reparatur-Wartungsarbeiten durch EL-COM G.m.b.H, müssen umgehend der EL-COM GmbH mitgeteilt werden.
Die fehlende Verfügbarkeit und der Ausfall des reparierten/gewarteten Gegenstand, aus welchem Grund und für welche Dauer auch immer, welche nicht vom Willen des Kunden abhängen, oder von höherer Gewalt und nicht kontrollierbaren Ereignissen verursacht werden, rechtfertigen nicht das Recht des Kunden auf Schadensersatz oder Produktionsausfälle.
6. Schadensersatz
Bei anerkanntem Anspruch an Schadensersatz von Seiten der EL-COM G.m.b.H, wird wahlweise und alternativ der Austausch, die Reparatur oder aber eine Preisreduzierung vorgenommen. Beanstandete Ware darf nur mit ausdrücklichem Einverständnis der EL-COM G.m.b.H zurückgesandt werden. Bei berechtigten Rückversand gehen alle anfallenden Kosten (Transportkosten, sonstige Gebühren usw.) dem Kunden zu Lasten.
Die Garantie auf Austausch oder Preisreduzierung des mangelhaften Gegenstands und Garantieleistungen werden gesichert, soweit EL-COM G.m.b.H keine direkten oder indirekten Schäden bzw. kein Geschäftsverlust erleidet.
7. Zahlungsbedingungen und Preise
Alle Rechnungsbeträge sind sofort nach Rechnungserteilung in einer Summe zahlbar, sofern kein anderes Zahlungsziel schriftlich vereinbart wurde. Teilzahlungen bei Verkäufen sind nur möglich, wenn sie vorher schriftlich vereinbart wurden.
Die Aussetzung oder Verzögerung der Zahlungen sind untersagt. EL-COM G.m.b.H ist befugt Aufträge/Verträge zu verweigern oder zu annullieren, wenn erkennbar wird, dass der Anspruch auf Zahlung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird. In diesem Falle wird eine angemessene Frist bestimmt, in welcher der Kunde verpflichtet wird die ausstehenden Zahlungen zu begleichen. Bei Missachtung der Frist hat EL-COM G.m.b.H das Recht auf Schadensersatz gegenüber dem Kunden. Bei Zahlungsverzug ist EL-COM G.m.b.H berechtigt gemäß Art. Art. 4 und 5 des Legislativdekret 231/2002 (wie vom Legislativdekret 192/2012 geändert), Verzugszinsen vom Kunde zu fordern und die angefallenen Spesen einzutreiben, welche durch das Mahnwesen entstanden sind. Der Kunde verpflichtet sich die Zahlungen zu tätigen, auch wenn Mängel an Ware oder Leistungen auftreten. Erst nach Begleichung der Rechnungen, hat der Kunde das Recht auf Schadensersatz, unwesentlich auf welche Güter/Leistungen sich die Rechnungen beziehen.
Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung der EL-COM G.m.b.H. Die Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer. In den Rechnungen werden zusätzlich neben dem Nettopreis der Ware/Leistung weitere Kosten verrechnet, wie Transportspesen, Inkassospesen und Verpackungsspesen, zuzüglich Mehrwertsteuer, welche der Kunde zu Lasten trägt.
EL-COM G.m.b.H ist zu Preiserhöhungen berechtigt, Erhöhungen bei Transport-, Lohn- und Beschaffungskosten und sonstige Abgaben gehen zu Lasten des Kunden.
8. Rücktritt und Missachtung der vertraglichen Verpflichtungen
Gemäß den Vorschriften vom Art. 1456 ZGB ist EL-COM G.m.b.H berechtigt, unangekündigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Käufer der Geltung der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) widerspricht, wenn der Kunde ohne Angabe rechtfertigender Gründe wesentlichen Verpflichtungen, die gegenüber EL-COM G.m.b.H fällig sind, nicht nachkommt, wenn der Käufer die Bezahlung aussetzt, wenn die Güter vom Kunde nicht angenommen werden oder diese unauffindbar sind.
Infolgedessen muss der Kunde dennoch die geschuldeten Beträge begleichen und einschließlich die angefallenen Kosten welche durch die Aufhebung entstanden sind. EL-COM G.m.b.H hat das Recht auf die vertraglichen Verpflichtungen zu bestehen.
Gemäß den Vorschriften vom Art. 1526 ZGB ist der Kunde verpflichtet bei Nichteinhaltung der unterschriebenen vertraglichen Vereinbarungen, bei fehlender oder noch teilweise ausstehender Zahlung und bei Aufhebung des Vertrages, den Kaufgegenstand innerhalb von der EL-COM G.m.b.H angekündigten Frist, zum operativen Sitz der EL-COM G.m.b.H auf eigene Kosten zurückzubringen. Missachtet der Kunde die First und die Rückerstattung des Kaufgegenstandes, ist der EL-COM G.m.b.H das Recht vorbehalten selbst Maßnahmen zu ergreifen. Die Abholung kann entweder von EL-COM G.m.b.H durchgeführt werden, oder von EL-COM G.m.b.H beauftragter Dritter. Der Zugang zu privatem Grund, wo sich der Kaufgegenstand befindet wird der EL-COM G.m.b.H gewährt, ohne jegliche Haftung für etwaige Schäden, welche im Zuge des Zutrittes verursacht werden. Alle Kosten und Spesen die durch der Missachtung der vertraglichen Verpflichtungen, der Krediteinbringung und der gezwungenen Abholung anfallen gehen zu Lasten des Kunden, wie die ausgesetzte Zahlung, Verzugszinsen, Schadensersatz, Transportspesen usw..
9. Bearbeitung der persönlichen Daten
EL-COM G.m.b.H verarbeitet personenbezogene Daten vom Kunde im Einklang mit den Bestimmungen der europäischen Datenschutz-Grundverordnung DSGVO 2016/679, sofern diese für eine Vertragsbegründung, -durchführung, -erfüllung sowie zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind. Der Kunde ist erklärt gemäß DSGVO 2016/679 über die Modalitäten und deren Verwendung informiert worden sein und ermächtigt EL-COM G.m.b.H zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten für bestimmte Zwecke (z. B. Weitergabe an Dritte für Konsultierung, Bearbeitung, Mitteilung, Auswertung für Marketingzwecke oder kommerziellen Zweck). Die erteilte Einwilligung beschränkt sich auf die Verpflichtungen und Bestimmungen der Geschäftsbeziehung.
10. Gerichtsstand
Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie alle Verträge zwischen EL-COM G.m.b.H und Kunden unterstehen dem italienischen Recht und gemäß den Vorschriften Nr. 218/95 wird ausländisches Recht abgelehnt.
Was im Vertrag nicht ausdrücklich geregelt ist, wird auf die Bestimmungen des ZGB verwiesen.
Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Rechtsbeziehungen ist die Klage ausschließlich beim Landesgericht Bozen zu erheben.
Allgemeine Miet – und Verleihbedingungen
1. Allgemeiner Geltungsbereich
Für die Vermietung und den Verleih von Gegenständen, welche sich im Eigentum der EL-COM G.m.b.H befinden, gelten ausschließlich die individuell ausgehandelten Vertragsvereinbarungen sowie diese allgemeinen Miet- und Verleihbedingungen. Mit Abschluss des ersten Vertrags unter Einbeziehung der nachfolgenden Bedingungen erkennt der Kunde deren Geltung für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung zwischen den Parteien an.
Die jeweils gültige Fassung der allgemeinen Miet- und Verleihbedingungen ist unter der Internetseite (https://www.el-com.com) veröffentlich. Der Kunde erklärt, diese zu kennen und als bindend anzuerkennen.
2. Eigentum
Alle Miet- und Verleihgegenstände welche EL-COM G.m.b.H dem Kunden zur Verfügung stellt, bleiben im ausschließlichen Eigentum der EL-COM G.m.b.H. Dem Kunden ist es untersagt den vermieteten/verliehenen Gegenstand an Dritte weiterzugeben.
3. Übergabe und Dauer
EL-COM G.m.b.H verpflichtet sich den Miet- und Verleihgegenstand in einwandfreiem und betriebsfähigem Zustand mit den erforderlichen Unterlagen zur Abholung bereitzuhalten oder zum Versand zu bringen. Bei der Übergabe werden alle Funktionen laut Bedienungsanweisungen des Herstellers des Miet- und Verleihgegenstandes vom spezialisierten Personal der EL-COM G.m.b.H dem Kunden erklärt und ausgehändigt. Mit der Abholung/Absendung geht die Gefahr des Transports auf dem Kunden über. Die Miet- und Verleihperiode beginnt mit dem Zeitpunkt der Übergabe, dokumentiert mit dem dazugehörigen Lieferschein und endet mit der ordnungsgemäßen Rücklieferung der Mietsache. Die Miet- und Verleihperiode erstreckt sich von der Übergabe bis hin zur Abholung erfassten Tage, unabhängig vom effektiven Gebrauch des Miet- und Verleihgegenstandes.
4. Pflichten des Mieters
Der Kunde verpflichtet sich den Miet- Verleihgegenstand bestimmungsgemäß einzusetzen, sie ordnungsgemäß zu behandeln, die einschlägigen Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzbestimmungen sorgfältig zu beachten und die Miete vereinbarungsgemäß zu zahlen. Der Kunde hat insbesondere die von der EL-COM G.m.b.H vorgeschriebenen Sicherungsmaßnahmen zu beachten und hat gemäß den Vorschriften des Herstellers zu handeln. Der Kunde muss sich versichern, dass der Auf- und Abbau, die Wartungen und Reparaturen des Miet- Verleihgegenstand nur von qualifiziertem Personal der EL-COM G.m.b.H durchgeführt werden. Der Kunde darf die Miet- und Verleihobjekte ohne Erlaubnis der EL-COM G.m.b.H weder weitervermieten noch an Dritte weitergeben. Die Abtretung der Rechte aus dem Vertrag bedarf ebenso der Zustimmung der EL-COM G.m.b.H wie das Einräumen von Rechten irgendwelcher Art gegenüber Dritten an den Miet- und Verleihgegenständen. Es ist dem Kunden untersagt den Miet- Verleihgegenstand zu verlegen oder außerhalb des italienischen Staatsgebietes zu befördern, außer es wurden andere Vereinbarungen getroffen. Der Kunde muss den Miet- und Verleihgegenstand in gereinigtem, betriebsfähigem und komplettem Zustand zurückzugeben.
5. Haftung
Ab Zeitpunkt der Übergabe haftet der Kunde sei es zivilrechtlich als auch strafrechtlich für den Miet- und Verleihgegenstand bis zur Rückgabe dessen. Die Haftung für Schäden oder Verlust am Miet- oder Verleihgegenstand übernimmt der Kunde. Zudem haftet der Kunde für die von dem Miet- und Verleihgegenstand ausgehende Betriebsgefahr, sofern sie nicht auf einen Mangel des Miet- Verleihgegenstandes zurückzuführen ist. Werden die obengenannten Pflichten des Kunden nicht eingehalten, kann die EL-COM G.m.b.H nicht belangt werden und hat das Recht den Miet- Verleihgegenstand zurückzufordern. Die Haftung des Kunden erstreckt sich zusätzlich bei Ausfall des Miet- Verleihgegenstandes, verursacht durch höhere Gewalt und nicht kontrollierbaren Ereignissen. In solchen Fällen wird das Recht auf Schadensersatz und Produktionsausfall gegenüber der EL-COM G.m.b.H verweigert. Der Kunde ist nicht berechtigt Klagen und Beanstandungen bezüglich der vertraglich vereinbarten Leistungen hervorzubringen, ausgenommen, dass alle Rechnungen, Kosten und evtl. Schadensersatz bezahlt wurden. Der unterzeichnete Vertrag gilt als entscheidend und bestimmend, da der Wille durch Unterzeichnung beider Parteien entspricht.
6. Reparatur- und Wartungsarbeiten
Die EL-COM G.m.b.H. behält sich während der gesamten Dauer des Mietvertrages das Recht vor, den Miet- Verleihgegenstand ganz oder teilweise auszutauschen und mit anderen, gleichwertigen zu ersetzen. Nur von EL-COM G.m.b.H ausgewiesenes und ausgebildete Personal ist befugt den Miet- und Verleihgegenstand zu bedienen.
Der Zutritt zu privatem Grund, wo sich der Miet- Verleihgegenstand befindet, ist während der Miet- Verleihperiode jederzeit gewährleistet, damit Kontrollen, Wartungen und Reparaturen durchgeführt werden können. Reparatur- Wartungsarbeiten werden laut Anweisungen der jeweiligen Wartungs- Reparaturanleitung des Herstellers sowie nach allgemeinen Regeln der Technik durchgeführt. Eventuelle technische Mängel, Pannen oder Funktionsstörungen nach durchgeführten Reparatur-Wartungsarbeiten durch EL-COM G.m.b.H, müssen umgehend der EL-COM GmbH mitgeteilt werden. Reparaturen, der Austausch von Bestandteilen und die Instandhaltungseingriffe, welche aus Fremdverschulden des Kunden, höherer Gewalt und nicht kontrollierbaren Ereignissen verursacht worden sind, gehen zu Lasten des Kunden. Wenn der Miet- Verleihgegenstand nicht sach- und fachgerecht, gemäß den Vorschriften des Herstellers eingesetzt wird, wenn der Miet- Verleihgegenstand nicht rechtzeitig nach Auftreten von Defekten angehalten wird, wenn Schäden oder wenn dieser vom Mieter oder dessen Beauftragten abmontiert, auch nur teilweise repariert oder geändert wird, gehen die Spesen für Reparaturen immer zu Lasten des Mieters.
Je nach vertraglicher Vereinbarung gehen die Wartungen dem Kunden zu Lasten oder sind im Miet- Verleihpreis mitberücksichtigt. Der Kunde obliegt der Verantwortung auch nach Reparatur- und Wartungsarbeiten die Effizienz des Miet- Verleihgegenstands zu kontrollieren.
7. Zahlungsverzug und Missachtung der vertraglichen Verpflichtungen
Verleihgegenstände werden nur bei Noteinsätzen und bei plötzlichen Ausfällen der Anlagen unentgeltlich dem Kunden zur Verfügung gestellt, bis die Notwendigkeit des Verleihs endet. Mietgegenstände werden laut Mietvertrag dem Kunden zu Lasten gerechnet, alle Rechnungsbeträge müssen laut gegenständlichen Mietvertrags pünktlich und laut vereinbarten Bedingungen beglichen werden. Die Aussetzung oder Verzögerung der Zahlungen sind untersagt. Bei verspäteter oder unterlassener Zahlung ist EL-COM G.m.b.H berechtig laut Legislativdekret 231/2002 Verzugszinsen zu fordern. Missachtet der Kunde die Frist für die ausständigen Zahlungen, so ist der EL-COM G.m.b.H das Recht vorbehalten, den Mietgegenstand zurückzunehmen, oder von Dritten abholen zu lassen, wobei alle Kosten dem Kunden zu Lasten gehen. Bei Nichterfüllung der vertraglichen Verpflichtungen, sei es für den Miet- und Verleihvertrag, hat EL-COM G.m.b.H das Recht die Verträge aufzuheben. Der Miet- Verleihgegenstand muss vom Kunden zum operativen Sitz der EL-COM G.m.b.H zurückgebracht werden, erfolgt dies nicht in der vereinbarten Frist, wird die Abholung von der EL-COM G.m.b.H oder von dieser beauftragter Dritte vorgenommen. Der Zugang zu privatem Grund, wo sich der Kaufgegenstand befindet wird der EL-COM G.m.b.H gewährt, ohne jegliche Haftung für etwaige Schäden, welche im Zuge des Zutrittes verursacht werden. Alle Kosten und Spesen die durch der Missachtung der vertraglichen Verpflichtungen, der Krediteinbringung und der gezwungenen Abholung anfallen gehen zu Lasten des Kunden, wie die ausgesetzte Zahlung, Verzugszinsen, Schadensersatz, Transportspesen usw..
8. Bearbeitung der persönlichen Daten
EL-COM G.m.b.H verarbeitet personenbezogene Daten vom Kunden im Einklang mit den Bestimmungen der europäischen Datenschutz-Grundverordnung DSGVO 2016/679, sofern diese für eine Vertragsbegründung, -durchführung, -erfüllung sowie zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind. Der Kunde ist erklärt gemäß DSGVO 2016/679 über die Modalitäten und deren Verwendung informiert worden sein und ermächtigt EL-COM G.m.b.H zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten für bestimmte Zwecke (z. B. Weitergabe an Dritte für Konsultierung, Bearbeitung, Mitteilung, Auswertung für Marketingzwecke oder kommerziellen Zweck). Die erteilte Einwilligung beschränkt sich auf die Verpflichtungen und Bestimmungen der Geschäftsbeziehung.
9. Gerichtsstand
Die vorliegenden allgemeinen Miet- und Verleihbestimmungen sowie alle Verträge zwischen EL-COM G.m.b.H und Kunden unterstehen dem italienischen Recht und gemäß den Vorschriften Nr. 218/95 wird ausländisches Recht abgelehnt. Was im Vertrag nicht ausdrücklich geregelt ist, wird auf die Bestimmungen des ZGB verwiesen. Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Rechtsbeziehungen ist die Klage ausschließlich beim Landesgericht Bozen zu erheben.
DATENSCHUTZERKLÄRUNG
Mitteilung im Sinne des Art.13 des Legislativdekretes Nr. 196/03
EL-COM GmbH verwendet die erhobenen personenbezogenen Daten für folgende Zwecke:
Versendung von Mitteilungen, Werbe-E-Mails und Rundschreiben, für die Erfüllung von gesetzlichen Pflichten, Pflichten aus Verordnungen, Gemeinschaftsnormen sowie zivil- und steuerrechtlichen Gesetzen, Erfüllung eventueller vertraglicher Verpflichtungen gegenüber dem Betroffenen, Schutz der Forderungen und Verwaltung der Verbindlichkeiten.
EL-COM GmbH garantiert im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben, dass die Verarbeitung der persönlichen Daten unter Berücksichtigung der grundlegenden Rechte und Freiheiten sowie der Würde des Betroffenen mit besonderem Bezug auf die Geheimhaltung, die persönliche Identität und das Recht auf Schutz der persönlichen Daten erfolgt.
Persönlichen Daten werden in Bezug auf eben genannte Zielstellung bei Bedarf an folgende Personen/Institutionen weitergeleitet:
an die öffentlichen Verwaltungen und Behörden, wenn dies gesetzlich vorgesehen ist
an Kreditinstitute, mit denen unser Betrieb Geschäftsbeziehungen zur Verwaltung von Forderungen/Verbindlichkeiten und zur Finanzierungsvermittlung unterhält an all jene natürlichen und/oder juristischen, öffentlichen und/oder privaten Personen (Rechts-, Verwaltungs- und Steuerberatungsbüros, Gerichte, Handelskammern, EDV-Dienstleister usw.), wenn sich die Weiterleitung als notwendig oder zur Ausübung unserer Tätigkeit zweckdienlich erweist, sowie auf die oben angegebene Art und Weise mit den entsprechenden Zielstellungen.
Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist: EL-COM G.m.b.H
Die Datenverarbeitung kann mit oder ohne Hilfe elektronischer, auf jeden Fall automatischer Mittel erfolgen und umfasst alle im Art. 4, Absatz 1, Buchstabe a) des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 196 vom 30. Juni 2003 vorgesehenen und für die betreffende Datenverarbeitung erforderlichen Vorgänge. In jedem Fall wird die Datenverarbeitung unter Einhaltung aller Sicherheitsmaßnahmen durchgeführt, die deren Sicherheit und Geheimhaltung gewährleisten.
Der Betroffene kann jederzeit gegenüber dem Inhaber der Datenverarbeitung seine Rechte im Sinne des Art. 7 des Dlvo 196/2003 geltend machen, der an dieser Stelle vollinhaltlich wiedergegeben wird:
Legislativdekret Nr. 196/2003, Art. 7- Recht auf Zugang zu den personenbezogenen Daten und andere Rechte
- Die betroffene Person hat das Recht, Auskunft darüber zu erhalten, ob Daten vorhanden sind, die sie betreffen, auch dann, wenn diese noch nicht gespeichert sind; sie hat ferner das Recht, dass ihr diese Daten in verständlicher Form übermittelt werden.
- Die betroffene Person hat das Recht auf Auskunft über
a) die Herkunft der personenbezogenen Daten;
b) den Zweck und die Modalitäten der Verarbeitung;
c) das angewandte System, falls die Daten elektronisch verarbeitet werden;
d) die wichtigsten Daten zur Identifizierung des Rechtsinhabers, der Verantwortlichen und des im Sinne von Artikel 5 Absatz 2 namhaft gemachten Vertreters;
e) die Personen oder Kategorien von Personen, denen die personenbezogenen Daten übermittelt werden können oder die als im Staatsgebiet namhaft gemachte Vertreter, als Verantwortliche oder als Beauftragte davon Kenntnis erlangen können. - Die betroffene Person hat das Recht,
a) die Aktualisierung, die Berichtigung oder, sofern interessiert, die Ergänzung der Daten zu verlangen;
b) zu verlangen, dass widerrechtlich verarbeitete Daten gelöscht, anonymisiert oder gesperrt werden; dies gilt auch für Daten, deren Aufbewahrung für die Zwecke, für die sie erhoben oder später verarbeitet wurden, nicht erforderlich ist;
c) eine Bestätigung darüber zu erhalten, dass die unter den Buchstaben a) und b) angegebenen Vorgänge, auch was ihren Inhalt
betrifft, jenen mitgeteilt wurden, denen die Daten übermittelt oder bei denen sie verbreitet wurden, sofern sich dies nicht als unmöglich erweist oder der Aufwand an Mitteln im Verhältnis zum geschützten Recht unvertretbar groß wäre. - Die betroffene Person hat das Recht, sich ganz oder teilweise
a) der Verarbeitung personenbezogener Daten, die sie betreffen, aus legitimen Gründen zu widersetzen, auch wenn diese Daten dem Zweck der Sammlung entsprechen;
b) der Verarbeitung personenbezogener Daten, die sie betreffen, zu widersetzen, wenn diese Verarbeitung zum Zwecke des Versands von Werbematerial oder des Direktverkaufs, zur Markt- oder Meinungsforschung oder zur Handelsinformation erfolgt.
Die gegenständlichen Rechte können lt. Art. 7 des Legislatur Dekretes seitens des Betroffenen oder einer von ihm beauftragten Person, mittels Anfrage an EL-COM G.m.b.H geltend gemacht werden.
Der Inhaber der Datenverarbeitung ist:
EL-COM GmbH, Gewerbezone Wurzer 15, I-39055 Steinmannwald (BZ)